Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Dellco tecnica GmbH, 6274 Eschenbach.


§ 1 Geltungsbereich

1.     Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für die Erbringung sämtlicher Lieferungen und Leistungen durch die Dellco tecnica GmbH („Dellco“). Soweit diese AGB nichts anderes bestimmen, gelten für alle Verträge die gesetzlichen Bestimmungen.
2.     Abweichende Bedingungen des Bestellers, die Dellco nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Dellco unverbindlich, auch wenn Dellco ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten auch dann, wenn Dellco in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Vertragsabschluss

1.     Die Angebote von Dellco sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung seitens Dellco zustande.
2.     Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Dellco massgebend. Alle zur Ausführung des Vertrages getroffenen Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen.
3.     Änderungen der technischen Ausführung der bestellten Produkte in handelsüblicher Weise sind zulässig, soweit nicht hierdurch eine erhebliche Funktionsänderung eintritt oder die Änderung für den Besteller unzumutbar ist.

§ 3 Preise- und Zahlungsbedingungen

1.     Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer „ab Lager “. Die Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung und ev. Zollgebühren werden gesondert berechnet.
2.     Dellco behält sich das Recht vor, ihre Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Materialpreissteigerungen, eintreten. Die in diesem Abschnitt enthaltene Regelung gilt nicht, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin weniger als 1 Monate liegen.
3.     Die Rechnungen von Dellco sind innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
4.     Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die Dellco berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Zinssatz für erste Hypotheken der Zürcher Kantonalbank zu fordern.
5.     Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, so ist die Dellco berechtigt, vor Ausführung ihrer Lieferungen oder Leistungen angemessene Sicherheit zu verlangen. Kommt der Kunde diesem Begehren nicht rechtzeitig nach, ist die Dellco berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; dem Kunden stehen keine Schadensersatzansprüche zu.

§ 4 Lieferzeit

1.     Die Angabe bestimmter Lieferfristen und  Termine steht unter dem Vorbehalt, dass die Dellco selbst rechtzeitig und richtig beliefert wird. Termine und Fristen sind unverbindlich.
2.     Im Falle der Nichteinhaltung einer ausnahmsweise verbindlichen Frist aus Gründen, die Dellco nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Frist angemessen. Dellco wird dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
3.     Dellco ist zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
4.     Lieferungen und Leistungen erfolgen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ab  Lager Dellco. Die Erbringung von Lieferungen oder Leistungen an anderen Orten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

§ 5 Rücksendungen

Von Dellco gelieferte Ware wird grundsätzlich nicht zurückgenommen.
Erklärt Dellco sich nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall zur Rücknahme gelieferter Ware bereit, wird eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 25 % des Warenwertes zuzüglich MwSt. erhoben. Notwendige Aufarbeitungskosten werden gesondert berechnet. Für Neukartonagen werden mindestens 25% des Warenwertes zuzüglich MwSt. pro Produkt in Rechnung gestellt. Die Transportgefahr und die Transportkosten trägt der Besteller.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.     Dellco behält sich in allen Fällen das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren vor. Das Eigentum geht jeweils erst nach vollständiger Bezahlung auf den Besteller über. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeiten von Dellco bezieht, behält Dellco sich das Eigentumsrecht vor, bis sämtlichen Forderungen von Dellco gegenüber dem Besteller aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Der Besteller ermächtigt hiermit Dellco dazu, den Eigentumsvorbehalt ins Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen und in seinem Namen Erklärungen abzugeben, um die Eintragung des Eigentumsvorbehalts zugunsten von Dellco im Register einzutragen. Der Besteller verpflichtet sich zudem dazu, sämtliche allenfalls erforderlichen Erklärungen auch persönlich abzugeben.
2.     Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller Dellco unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage oder verpflichtet ist, Dellco die gerichtlichen Kosten einer Klage auf Rückgabe der Waren zu erstatten, haftet der Besteller für den Dellco entstandenen Ausfall.

§ 7 Mängelgewährleistung

Dellco gewährleistet, dass die von Dellco gelieferten Waren der vereinbarten Beschaffenheit und in Ermangelung einer solchen Vereinbarung der üblichen Beschaffenheit entsprechen. Für Mängel des Liefergegenstandes haftet Dellco wie folgt:

1.     Dellco verpflichtet sich, nach Wahl von Mängel des Liefergegenstandes entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.
2.     Besteller haben der Dellco offensichtliche Mängel an der gelieferten Ware innerhalb von 7 Tagen nach der Lieferung anzuzeigen. Für die Anzeige genügt die Abgabe der Erklärung. Kommt der Besteller den Verpflichtungen nicht nach, sind seine Gewährleistungsrechte ausgeschlossen.
3.     Es wird keine Haftung übernommen bei ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, fehlerhafter Montage bzw. lnbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel oder chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf das Verschulden von Dellco zurückzuführen sind.
4.     Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitgehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen.
5.     Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahr. Sie beginnt mit der Lieferung des Vertragsgegenstandes.

§ 8 Haftung und Schadensersatz

1.    Die Haftung von Dellco richtet sich nach den in diesen Lieferbedingungen getroffenen Vereinbarungen. Im übrigen werden Ansprüche auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung von Nebenpflichten, unerlaubter Handlung und sonstige gesetzliche Ansprüche), ausgeschlossen. Dellco haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Dellco nicht für indirekten Schaden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers oder für Handlungen der Hilfspersonen von Dellco. Der Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Dellco grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.  
2.    Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers, die über die hier aufgeführten Ansprüche hinausgehen, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
3.    Die unberechtigte Rücksendung von gelieferter Ware wird nicht zurückvergütet.

§ 9 Gerichtsstand, Erfüllungsort und anwendbares Recht

1.     Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der Dellco tecnica Eschenbach; Dellco ist jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers oder an einem sonstigen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
 
2.     Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Dellco Erfüllungsort.

3.     Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.



Eschenbach, 01.01.2015